Bei der Auslandsreisekrankenversicherung habt ihr in Summe 56 Tage Versicherungsschutz, dann
müsst ihr zumindest für einen Tag nach Deutschland einreisen oder zumindest den Flug einchecken, dann beginnt der Versicherungsschutz von vorne.
Es gibt Sozialversicherungsabkommen zwischen einzelnen Staaten. Innerhalb der EU sind alle Staaten vernetzt, aber z.B, mit Kanada oder der USA besteht kein Abkommen. Hier müsst ihr privat in Vorleistung gehen.
Im Ausland ist freie Arztwahl. Es gibt bei den Krankenkassen per App die Möglichkeit einen Arzt in
Deutschland anzuwählen, um bei einem Krankheitsfall im Ausland ein Vorgespräch zu führen, um
Informationen zur Krankheit zu bekommen.
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